Spezialplanungen
Schutzbauten für Zivilschutz
Im Falle eines bewaffneten Konflikts oder bei Katastrophen stehen der Bevölkerung Schutzräume und -anlagen zur Verfügung. Diese sind vorgeschrieben und unterliegen zusätzlichen Anforderungen, welche auch die elektrischen Installationen betreffen.
Für Privatpersonen planen wir die Schutzräume im eigenen Haus sowie öffentliche Sammel-Schutzräume. Für Gemeinden sowie Kantone planen wir Schutzanlagen wie Kommandoposten, Bereitstellungsanlagen oder geschützte Sanitätshilfestellen gemäss den Vorschriften vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS.